Kinderarzt Sendling & Aubing | Kinderarzt Aubling & Sendling - München

Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

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Kinder entwickeln sich in kurzer Zeit vom Neugeborenen zum selbstständigen jungen Menschen. Regelmäßige Untersuchungen schaffen feste Zeitpunkte, an denen die körperliche, geistige, sprachliche, motorische und soziale Entwicklung altersgerecht betrachtet werden kann.

In unserer kinderärztlichen Praxis begleiten wir Familien von der frühen Säuglingszeit über Kindergarten und Schule bis ins Jugendalter. Dabei geht es nicht nur um das Erkennen von Erkrankungen, sondern ebenso um Prävention, Beratung und die Beantwortung individueller Fragen.

Zu unserem Angebot gehören die U2 bis U9 für Neugeborene, Säuglinge, Klein- und Kindergartenkinder, die U10 und U11 für Schulkinder sowie die J1 und J2 für Jugendliche. Ergänzend führen wir die Jugendarbeitsschutzuntersuchung, kurz JAS, vor dem Einstieg minderjähriger Jugendlicher in das Berufsleben durch.

Welche Vorsorgeuntersuchungen gehören zum Angebot?

Die einzelnen Termine orientieren sich an den gesundheitlichen und entwicklungsbezogenen Themen der jeweiligen Altersstufe. Während zu Beginn vor allem körperliche Gesundheit, Wachstum, Ernährung und frühe Entwicklung im Mittelpunkt stehen, gewinnen später Sprache, Verhalten, schulische Anforderungen, Pubertät und seelisches Wohlbefinden an Bedeutung.

Jeder Termin verbindet ein ausführliches Gespräch mit einer altersgerechten körperlichen Untersuchung. Je nach Untersuchungsstufe werden außerdem bestimmte Entwicklungsbereiche, Sinnesleistungen und der Impfstatus beurteilt sowie passende Empfehlungen für den Alltag besprochen.

Die vorgesehenen Zeitfenster helfen dabei, Beobachtungen zum passenden Entwicklungszeitpunkt einzuordnen. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin daher möglichst frühzeitig, damit die Untersuchung innerhalb des empfohlenen Zeitraums stattfinden kann.

Welche Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden, hängt von der jeweiligen Untersuchung und teilweise vom individuellen Versicherungsvertrag ab. Insbesondere bei zusätzlichen Angeboten wie U10, U11 oder J2 empfiehlt sich eine vorherige Rückfrage bei der eigenen Krankenkasse.

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Das sagen unsere Patienten

U2 bis U9: Begleitung von den ersten Lebenstagen bis zum Schulbeginn

Die U2 bis U9 begleiten Kinder durch besonders prägende Entwicklungsphasen. Sie beginnen in den ersten Lebenstagen und reichen über das Säuglings- und Kleinkindalter bis in die Zeit vor der Einschulung.

Bei der U2 wird das Neugeborene umfassend körperlich untersucht, wobei unter anderem Organe, Haut, Sinnesorgane, Reflexe und mögliche Geburtsfolgen berücksichtigt werden. Fragen zur Ernährung, zu empfohlenen Vorsorgemaßnahmen und zum sicheren Alltag mit dem Baby haben ebenfalls ihren Platz.

Die U3 bis U6 begleiten das Kind durch das erste Lebensjahr. Dabei werden Wachstum, Bewegungsentwicklung, Reaktionen, Hör- und Sehvermögen sowie weitere altersabhängige Fähigkeiten betrachtet, während Eltern Beratung zu Ernährung, Schlaf, Unfallvermeidung und Impfungen erhalten.

Mit zunehmendem Alter rücken bei U7, U7a, U8 und U9 Sprache, Fein- und Grobmotorik, Koordination, Verhalten und Selbstständigkeit stärker in den Vordergrund. Auch die Vorbereitung auf Kindergarten und Schule sowie Fragen zu Medien, Bewegung und einem gesundheitsförderlichen Familienalltag können besprochen werden.

Entwicklung verläuft nicht bei allen Kindern gleich schnell, weshalb einzelne Fähigkeiten immer im Gesamtzusammenhang beurteilt werden. Die U-Termine helfen dabei, behandlungs- oder förderbedürftige Auffälligkeiten möglichst früh zu erkennen, ohne normale individuelle Unterschiede vorschnell zu problematisieren.

Wenn sich ein Hinweis auf eine gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Besonderheit ergibt, besprechen wir das weitere Vorgehen transparent mit den Eltern. Je nach Fragestellung können Verlaufskontrollen, zusätzliche Diagnostik oder die Einbindung spezialisierter medizinischer und therapeutischer Stellen sinnvoll sein.

Die Ergebnisse der regulären Kinderuntersuchungen werden im Kinderuntersuchungsheft, dem sogenannten Gelben Heft, dokumentiert. Bringen Sie dieses Heft zusammen mit dem Impfausweis bitte zu jedem Termin mit.

U10 und U11: Gesundheitsvorsorge im Schulalter

Nach der U9 beginnt für Kinder eine Lebensphase mit neuen körperlichen, sozialen und schulischen Anforderungen. U10 und U11 setzen in diesem Zeitraum an und können dazu beitragen, die längere Lücke bis zur Jugendgesundheitsuntersuchung zu schließen.

Neben dem allgemeinen Gesundheitszustand werden Wachstum und körperliche Entwicklung betrachtet. Je nach Termin und persönlicher Situation können außerdem Haltung, Bewegungsabläufe, Sinnesleistungen, schulische Entwicklung, Aufmerksamkeit, Verhalten und seelisches Wohlbefinden thematisiert werden.

Der Schulalltag bringt viele Veränderungen mit sich, die sich unterschiedlich auf Kinder auswirken. Lernprobleme, Konzentrationsschwierigkeiten, soziale Konflikte, Leistungsdruck, Bewegungsmangel oder ein belastender Medienkonsum dürfen deshalb offen angesprochen werden.

Auch Schlaf, Ernährung, Freizeitgestaltung und die beginnende Pubertät können wichtige Gesprächsinhalte sein. Das Ziel besteht darin, gesundheitliche Risiken früh wahrzunehmen und Kinder gemeinsam mit ihren Eltern bei einer stabilen Entwicklung zu unterstützen.

U10 und U11 zählen nicht in jeder Konstellation automatisch zum einheitlichen Leistungsumfang aller gesetzlichen Krankenkassen. Da sich Satzungsleistungen, Verträge und Vorgaben ändern können, sollten Eltern die aktuelle Kostenübernahme vor dem Termin direkt mit ihrer Krankenkasse oder unserer Praxis klären.

Für die Dokumentation zusätzlicher Untersuchungen kann neben dem Gelben Heft ein ergänzendes Untersuchungsheft verwendet werden. Welche Unterlagen Sie benötigen und welches Zeitfenster für Ihr Kind gilt, erfahren Sie bei der Terminvereinbarung.

J1 und J2: Vorsorge für Jugendliche

Die Jugend ist von deutlichen körperlichen und emotionalen Veränderungen geprägt. J1 und J2 geben jungen Menschen die Gelegenheit, ihre Gesundheit überprüfen zu lassen und persönliche Fragen in einem vertraulichen medizinischen Rahmen zu besprechen.

Die J1 gehört zum gesetzlichen Früherkennungsprogramm und findet im frühen Jugendalter statt. Untersucht werden unter anderem der allgemeine Gesundheitszustand, Wachstum, körperliche Entwicklung und Haltung, während zugleich der Impfstatus kontrolliert und zu noch ausstehenden Impfungen beraten wird.

Ebenso wichtig ist das Gespräch über Themen, die Jugendliche im Alltag beschäftigen. Dazu können Pubertät, Hautprobleme, Menstruation, Sexualität, Verhütung, Ernährung, Bewegung, Schlaf, Schule, Familie, Freundschaften, Suchtmittel oder die psychische Gesundheit gehören.

Jugendliche können einen Teil des Termins auf Wunsch ohne ihre Eltern oder andere Begleitpersonen wahrnehmen. Ein geschütztes Gespräch erleichtert es, sensible Fragen offen anzusprechen und schrittweise Verantwortung für die eigene Gesundheit zu übernehmen.

Die J2 ergänzt die Jugendvorsorge im späteren Jugendalter und nimmt den Übergang zum Erwachsenenleben in den Blick. Neben der körperlichen, seelischen und sozialen Entwicklung können auch Berufswahl, gesundheitsrelevante Gewohnheiten und der künftige eigenständige Umgang mit Erkrankungen oder Medikamenten besprochen werden.

Die Kosten der J1 werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, während die J2 häufig eine freiwillige Zusatzleistung darstellt. Eltern beziehungsweise Jugendliche sollten die Übernahme der J2 deshalb vorab mit ihrer Krankenkasse klären.

Bei Jugendlichen mit chronischen Erkrankungen kann der Termin zusätzlich genutzt werden, um den späteren Wechsel in die Erwachsenenmedizin vorzubereiten. Eine rechtzeitig geplante Übergabe trägt dazu bei, dass wichtige Behandlungen und Kontrollen ohne Unterbrechung fortgesetzt werden können.

JAS: Jugendarbeitsschutzuntersuchung vor dem Berufsstart

Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist keine klassische U- oder J-Untersuchung, sondern eine gesetzlich geregelte Untersuchung für minderjährige Jugendliche beim Eintritt in das Berufsleben. Sie soll klären, ob die vorgesehene Tätigkeit die Gesundheit oder Entwicklung gefährden könnte.

Vor Beginn einer regulären Beschäftigung müssen Jugendliche unter 18 Jahren dem Arbeitgeber grundsätzlich eine ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung vorlegen. Die Untersuchung muss nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz innerhalb der letzten 14 Monate erfolgt sein, wobei für bestimmte geringfügige oder kurze leichte Tätigkeiten gesetzliche Ausnahmen bestehen.

Im Termin werden die Krankheitsvorgeschichte, der Gesundheits- und Entwicklungsstand sowie die körperliche Beschaffenheit berücksichtigt. Die ärztliche Beurteilung richtet sich besonders darauf, ob bestimmte Arbeiten oder Beschäftigungszeiten eine gesundheitliche Belastung darstellen könnten.

Auch der Impfstatus kann überprüft werden, und bei Bedarf werden gesundheitsfördernde Maßnahmen empfohlen. Der Arbeitgeber erhält keine vollständigen medizinischen Befunde, sondern die gesetzlich vorgesehene Bescheinigung und gegebenenfalls einen Hinweis auf Arbeiten, die vermieden werden müssen.

Ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung ist grundsätzlich eine erste Nachuntersuchung vorgesehen, wenn die oder der Jugendliche dann noch minderjährig ist. Dabei wird zusätzlich beurteilt, ob sich die berufliche Tätigkeit auf Gesundheit oder Entwicklung ausgewirkt hat.

Für die Abrechnung wird in der Regel ein Untersuchungsberechtigungsschein der nach Landesrecht zuständigen Stelle benötigt. Bitte informieren Sie sich vor dem Termin über das in Ihrem Bundesland geltende Verfahren und bringen Sie den ausgefüllten Erhebungsbogen sowie die erforderlichen Unterlagen mit.

Warum regelmäßige Termine wichtig sind

Viele Veränderungen im Kindes- und Jugendalter sind Teil einer gesunden Entwicklung und kein Grund zur Sorge. Gleichzeitig können manche Erkrankungen oder Entwicklungsauffälligkeiten zunächst unbemerkt bleiben, weil sie im Alltag nur geringe oder unspezifische Beschwerden verursachen.

Regelmäßig wahrgenommene Termine ermöglichen einen Vergleich mit früheren Befunden und erleichtern eine Einschätzung des Entwicklungsverlaufs. Dabei sind die Beobachtungen der Eltern und später auch die eigene Wahrnehmung des Jugendlichen besonders wertvoll.

Zu jedem Termin gehört deshalb Raum für Fragen, Sorgen und Veränderungen, die seit dem letzten Besuch aufgefallen sind. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit hilft dabei, notwendige Unterstützung früh zu organisieren und zugleich Sicherheit im Familienalltag zu gewinnen.

Auch wenn ein Kind gesund wirkt, sollte ein vorgesehener Termin nicht allein deshalb ausgelassen werden. Prävention richtet den Blick gerade auf Themen, die ohne gezielte Untersuchung oder ein altersbezogenes Gespräch möglicherweise unentdeckt bleiben würden.

So bereiten Sie den Termin vor

Bringen Sie bitte die Gesundheitskarte, den Impfausweis und bei U-Untersuchungen das Kinderuntersuchungsheft mit. Hilfreich sind außerdem relevante Arztberichte, Krankenhausunterlagen, ein aktueller Medikamentenplan und gegebenenfalls vorhandene Unterlagen zu früheren Zusatzuntersuchungen.

Notieren Sie Fragen und Beobachtungen am besten bereits vor dem Termin. Angaben zu Schlaf, Ernährung, Verhalten, Sprache, Bewegung, Schule oder wiederkehrenden Beschwerden helfen dabei, die verfügbare Zeit gezielt zu nutzen.

Informieren Sie uns bei der Anmeldung darüber, welche Untersuchung ansteht und ob zusätzliche Anliegen besprochen werden sollen. So können wir den notwendigen Zeitbedarf besser einplanen und Ihnen mitteilen, welche Dokumente erforderlich sind.

Für U10, U11 und J2 sollte vorab geklärt werden, ob die jeweilige Krankenkasse die Kosten übernimmt. Für eine JAS werden zusätzlich die nach regionalem Verfahren vorgesehenen Formulare und der Untersuchungsberechtigungsschein benötigt.

Termin für die nächste Untersuchung vereinbaren

Gern begleiten wir Ihr Kind vom Säuglingsalter bis zum Ende der Jugend und behalten dabei die jeweils wichtigen Entwicklungsschritte im Blick. Sprechen Sie uns an, wenn der nächste Termin bevorsteht oder Sie nicht sicher sind, welche Untersuchung aktuell vorgesehen ist.

Vereinbaren Sie den Termin möglichst rechtzeitig und bringen Sie die erforderlichen Unterlagen vollständig mit. Unser Praxisteam informiert Sie gern über den Ablauf und die Vorbereitung der jeweiligen Untersuchung.

Öffnungszeiten:

Mo-Mi 08:30-12:30 & 14:00-17:00 Uhr
Do 08:30-13:30 Uhr
Fr 08:30-14:00 Uhr

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Mo-Di 08:30-12:30 & 13:30-17:00 Uhr
Mi-Do 08:30-12:30 & 13:30-16:30 Uhr
Fr 08:30-13:00 Uhr